Allgemeine Geschäftsbedingungen – Raumvermietung
Diese AGB regeln die zeitweise Überlassung der Räumlichkeiten im «Km. 488» gemäß den Bestimmungen des Statuts.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese AGB gelten für die zeitweise Vermietung und Überlassung von Räumlichkeiten im Gebäude «Km. 488» durch den Verein OPPIDUM an Dritte.
§ 2 Zulässige Nutzung und Zielgruppen
- Die Vermietung erfolgt vorrangig für Schulungszwecke, Seminare, Workshops sowie Kurse in den Bereichen Bildung, Kultur, Gesundheit, Handwerk, Kunst und Kulinarik.
- Ebenso gestattet ist die Nutzung für betriebliche Anlässe wie Jahrgangs- und Betriebsfeiern.
§ 3 Buchung und Vertragsabschluss
- Buchungsanfragen können über das Online-Formular der Website gestellt werden.
- Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Vereins OPPIDUM und im Rahmen des geltenden Belegungskonzepts zustande.
§ 4 Mietpreise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung aktuellen Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste. Die Preisgestaltung orientiert sich an einem «sozial verträglichen» Modell.
- Die Mietgebühr ist nach Rechnungsstellung innerhalb der angegebenen Frist ohne Abzug zu entrichten.
§ 5 Pflichten des Mieters und Hausordnung
- Der Mieter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln.
- Die geltende Hausordnung (bzgl. Sicherheit, Sauberkeit und Lärmschutz) ist strikt einzuhalten.
- Die Räume sind besenrein zu hinterlassen. Eine eventuell anfallende Reinigungspauschale wird gesondert in Rechnung gestellt.
§ 6 Haftung und Versicherung
- Der Verein OPPIDUM haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Vereins zurückzuführen sind.
- Der Mieter haftet für alle Schäden am Gebäude und am Inventar, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen oder die Teilnehmer seiner Veranstaltung verursacht werden.
- Der Verein verfügt über eine Gebäude- und Haftpflichtversicherung. Dennoch wird Mietern (insbesondere Firmen und Organisationen) empfohlen, eine eigene Veranstalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
§ 7 Rücktritt und Stornierung
Bei Storno oder Umbuchung Ihrerseits bis 3 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir Ihnen die bereits geleistete Zahlung zur Gänze zurück. Danach wird bei Rücktritt oder Abwesenheit 50% des geschuldeten Betrages als Stornogebühr einbehalten bzw. eingefordert.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt italienisches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.