Allgemeine Geschäftsbedingungen – Raumvermietung

 

Diese AGB regeln die zeitweise Überlassung der Räumlichkeiten im «Km. 488» gemäß den Bestimmungen des Statuts.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB gelten für die zeitweise Vermietung und Überlassung von Räumlichkeiten im Gebäude «Km. 488» durch den Verein OPPIDUM an Dritte.

§ 2 Zulässige Nutzung und Zielgruppen

  1. Die Vermietung erfolgt vorrangig für Schulungszwecke, Seminare, Workshops sowie Kurse in den Bereichen Bildung, Kultur, Gesundheit, Handwerk, Kunst und Kulinarik.
  2. Ebenso gestattet ist die Nutzung für betriebliche Anlässe wie Jahrgangs- und Betriebsfeiern.

§ 3 Buchung und Vertragsabschluss

  1. Buchungsanfragen können über das Online-Formular der Website gestellt werden.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Vereins OPPIDUM und im Rahmen des geltenden Belegungskonzepts zustande.

§ 4 Mietpreise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung aktuellen Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste. Die Preisgestaltung orientiert sich an einem «sozial verträglichen» Modell.
  2. Die Mietgebühr ist nach Rechnungsstellung innerhalb der angegebenen Frist ohne Abzug zu entrichten.

§ 5 Pflichten des Mieters und Hausordnung

  1. Der Mieter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln.
  2. Die geltende Hausordnung (bzgl. Sicherheit, Sauberkeit und Lärmschutz) ist strikt einzuhalten.
  3. Die Räume sind besenrein zu hinterlassen. Eine eventuell anfallende Reinigungspauschale wird gesondert in Rechnung gestellt.

§ 6 Haftung und Versicherung

  1. Der Verein OPPIDUM haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Vereins zurückzuführen sind.
  2. Der Mieter haftet für alle Schäden am Gebäude und am Inventar, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen oder die Teilnehmer seiner Veranstaltung verursacht werden.
  3. Der Verein verfügt über eine Gebäude- und Haftpflichtversicherung. Dennoch wird Mietern (insbesondere Firmen und Organisationen) empfohlen, eine eigene Veranstalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

§ 7 Rücktritt und Stornierung

Bei Storno oder Umbuchung Ihrerseits bis 3 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir Ihnen die bereits geleistete Zahlung zur Gänze zurück. Danach wird bei Rücktritt oder Abwesenheit 50% des geschuldeten Betrages als Stornogebühr einbehalten bzw. eingefordert.

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt italienisches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.